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Familienrecht

Das Familienrecht regelt die persönlichen Verhältnisse in den Bereichen Ehe und Familie. Damit sind immer Emotionen verbunden.

Auseinandersetzungen treffen die persönlichsten Bereiche. Es ist daher im Familienrecht nicht nur die fachliche Kompetenz des Anwalts gefragt, sondern auch die soziale Kompetenz und ein Gespür für die persönliche Situation des Mandanten.

Um zu verhindern, dass Streit an vermeintlichen Fakten entbrennt, die gar keine sind, empfiehlt es sich frühzeitig juristischen Rat einzuholen. Dadurch wird es möglich den Fokus auf das zu richten, was der Regelung bedarf, bevor sich die Emotionen Bahn brechen.

Die frühzeitige anwaltliche Beratung sichert auch, dass eventuelle Fristen nicht versäumt werden und dient damit der Stärkung der eigenen Rechtspositionen.

Für maßgeschneiderte Lösungen im Familienrecht bin ich Ihr Ansprechpartner für Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, vor allem in den folgenden Bereichen:

  • Elterliche Sorge
  • Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Güterrecht ( Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung)
  • Internationales Familienrecht
  • Kindschaftsrecht
  • Regelungen zu Ehewohnung und Hausrat
  • Scheidung / Aufhebung von Lebenspartnerschaften
  • Trennung
  • Umgang mit den Kindern
  • Unterhaltsansprüche
  • Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts
  • Versorgungsausgleich, d.h. Ausgleich der Rentenanwartschaften